Mittwoch, 17. Oktober 2012

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May & Co. Logistik stellt Logistikimmobilie für Hermes in Jarmen fertig - Immobilien-Newsticker

May & Co. Logistik stellt Logistikimmobilie für Hermes in Jarmen fertig

May & Co. Logistik stellt Logistikimmobilie für Hermes in Jarmen fertig / Foto: (c) May

In Jarmen (Mecklenburg-Vorpommern) hat die May & Co. Logistik GmbH pünktlich eine neu bebaute Liegenschaft an die Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH (HLGD) übergeben. Der 3.850 qm große Neubau, der nach Silberstandard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) geplant und realisiert wurde, und die ca. 8.500 qm befestigte Außenfläche dienen zukünftig Deutschlands größtem privaten Logistik-Dienstleister als Umschlagimmobilie bei der Zustellung an Endkunden in der Region.

May & Co. hat den Neubau in Jarmen sowie die bereits im Frühjahr 2012 fertig gestellte ca. 5.000 qm große Lager- und Umschlagsimmobilie am Standort Lüneburg / Bardowick mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet. Hierfür hat das Unternehmen die May & Co. Solarenergie GmbH gegründet. ?Bis zum Ende diesen Jahres werden wir eine Fläche von ca. 15.000 qm Dachfläche erstellt haben?, sagt Kay Grotebrune, Geschäftsführer May & Co. Logistik GmbH. ?Die Anlagen erlauben den Eigengebrauch und unterstützen somit unseren Mieter Hermes bei dem Motto ?We Do?, welches das Unternehmen nachhaltig verfolgt.? Die überschüssige Energie wird in das öffentliche Stromnetz gespeist.


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Basel ebnet den Weg für mehr Solarenergie - Badische Zeitung

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18. Oktober 2012

Regierung hofft auf Schub.

BASEL (sda). Basel erleichtert den Bau von Solaranlagen ohne Baubewilligung. Eine neue Richtlinie definiert, welche Gestaltungskriterien dazu eingehalten werden müssen. Die Regierungsräte Hans-Peter Wessels und Christoph Brutschin erhoffen sich so mehr Schub für neue Anlagen. Die neue Richtlinie ersetzt die bisherige von 2006 und gilt ab Anfang 2013 und bringe im Vergleich zur alten restriktiven Regelung ganz klar eine Liberalisierung, sagte Bau- und Verkehrsdirektor Wessels am Mittwoch vor Medien.

Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe überarbeitet, der neben dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), den Industriellen Werken Basel (IWB) dem Bauinspektorat auch Stadtbildkommission und Denkmalpflege angehörten. Sie ebnet nun den Weg dafür, dass Solaranlagen ohne Baubewilligung über die normalen Bauzonen hinaus in der Stadt- und Dorfbildschonzone möglich werden. Keine Bewilligung mehr nötig ist zudem für mehrere Anlagetypen auf dem gleichen Dach, Anlagen auf Schlepp- und Flachdachgauben oder mit integrierten Dachflächenfenstern. Bedingung ist allerdings, dass bei der Installation die Gestaltungsregeln beachtet werden ? etwa die Abstände zum Dachrand. Mit der Überarbeitung soll indes nicht nur die Installation neuer Anlagen erleichtert werden. Auch für eine gute Gesamtwirkung der Bauten soll gesorgt und die Beeinträchtigung von Bauten mit wertvollem historischem oder künstlerischem Charakter verhindert werden. Ausgebaut wurde zudem das Beratungsangebot für Gebäudeeigentümer.

Langfristig ist eine Pflicht zu Solardächern denkbar


Laut Wirtschafts- und Umweltdirektor Brutschin ist die Richtlinie ein weiterer Schritt in der Förderung von Solarenergie, die Basel seit Jahren betreibt. Dazu gehören auch die kantonale kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder Investitionsbeiträge für thermische Solaranlagen und kleine Photovoltaikanlagen. Eine Voraussage über die Wirkung der neuen Richtlinie sei indes schwierig, sagte Wessels; dies hänge auch von weiteren Faktoren ab. Will der Kanton die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft bis etwa 2075 erreichen, wie dies eine Studie von 2011 für möglich hält, sind laut Brutschin weitere Anstrengungen nötig. Er schloss auch nicht aus, dass es dereinst eine Pflicht zu Solardächern geben könnte, wie dies als Idee im Rahmen der Energiestrategie des Bundes diskutiert werde. Doch dies sei "noch weit weg".

Autor: bz


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