Freitag, 30. November 2012

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Solarenergie - Google News

Britisches Ministerium für Energie und Klimaschutz legt Entwurf des ... - Solarserver

Am 29.11.2012 legte das britische Ministerium für Energie und Klimaschutz (DECC) dem Parlament seinen Vorschlag für das Energiegesetz vor.

Die Branchenverbände Renewable Energy Association (REA) und Solar Trade Association (STA) haben einige der vorgesehenen Maßnahmen gelobt, STA zeigte sich jedoch besorgt, weil Solarstrom-Eigenverbrauchsanlagen in dem Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt werden. Der Verband fordert eine engagierte Strategie zum Ausbau der Solarenergie.

?Allein mit den Südseiten-Dächern und Gebäudefassaden könnte Solarenergie jetzt schon einen Drittel des britischen Strombedarfs decken? Das DECC muss nun hinsichtlich seiner Reform-Agenda die wichtige Rolle der Solarenergie beim Wandel des Strommarktes erkennen?, sagte Ray Noble, Photovoltaik-Spezialist bei STA.

?Wenn Großbritannien eine Gas-Strategie hat, dann braucht es auch eine Solar-Strategie. Diese sollte vor allem unfaire Hürden für die Solarenergie entfernen, wie zum Beispiel Schwierigkeiten beim Netzzugang. Der Plan sollte außerdem das Land in die Netzparität führen, damit Millionen Menschen Kontrolle über ihre Stromrechnung haben.?

 

STA: Einspeisevergütung muss erhöht werden

Um Solarstrom-Eigenverbrauchsanlagen zu unterstützen, empfiehlt STA, die Anlagen-Mindestgröße für den Erhalt der Einspeisevergütung zu erhöhen. Der Verband erklärte außerdem, die derzeitige Zahlung für Solarstromanlagen zwischen 250 Kilowatt (kW) und 5 Megawatt (MW) sei mit 0,071 Britischen Pfund (0,087 Euro) pro Kilowattstunde (kWh) zu niedrig. Die Erhöhung auf 0,08 Britische Pfund (0,098 Euro) pro kWh würde für Marktwachstum sorgen, so STA.

 

 

30.11.2012 | Quelle: DECC; Foto: Conergy AG | solarserver.de © Heindl Server GmbH

Eine Auswahl der wichtigsten Solar-Nachrichten finden Sie unter
http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/top-solar-news.html


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Solarenergie Deutschland mit Rendite und Sicherheit - Currentgame (Pressemitteilung)

Für Solarenergie 2 Deutschland gibt es sehr Erfreuliches zu vermelden: Für den Fonds konnte der Solarpark Epenwöhrden (Größe: 5,053 MW) an der Westküste Schleswig-Holsteins erworben werden. Hier im Herzen Dithmarschens, wo ganzjährig klarer Wind von der Nordsee für höchste Einstrahlungsintensität sorgt, steht das weitere Investitionsobjekt des Fonds, das bereits im Jahr 2010 errichtet wurde und damit noch die alten besonders hohen Einspeisevergütungssätze aus 2010 erhält. Per einschließlich September 2012 liegen die Ertragswerte der Anlagen mit ca. 5,5 % spürbar über Plan des Hauptprospekts ? ein Beleg für Top-Anlagen an guten
Standorten, aber auch für die konservativ-vorsichtige Kalkulation des Fonds.

Die bisherigen Ergebnisse von Solarenergie 2 und auch den anderen Fonds sind sehr positiv und die Anleger sind sehr zufrieden und haben sich auch beim Vorgänger Solarenergie Nord und Solarenergie 3 beteiligt. Wir wissen auch, dass es derzeit nicht einfach ist, mit den Verkäufern von bestehenden Solarparks zu verhandeln und die Anlagen im Sinne der Anleger günstig einzukaufen. Dadurch gibt es natürlich Verschiebungen für die erste Auszahlung, aber es wurde für Solarenergie Nord sogar die Auszahlung auf 8% p.a. (halbjährlich 4%) erhöht und alle haben sich gefreut.

Die Analysten invest-report, kapitalgewinn, seppelfricke & Co. haben Bestnoten erteilt und eco.Reporter positiv berichtet.

Solarenergie Nord: Der Solarfonds befindet sich ? nach zweimal erhöhten Auszahlungen für 2011 ? auch weiter auf klarem Kurs: Per einschließlich September 2012 liegen die Ertragswerte der Anlagen mit ca. 3,9 % über Plan; auch das trotz eines insgesamt bescheidenen Sommers ein erneut stetig-gutes Ergebnis.

Solarenergie 3 Deutschland: Für den aktuell im Vertrieb befindlichen Solarfonds Solarenergie 3 Deutschland konnten auf Grund des guten bisherigen Platzierungsverlaufes zwei weitere Solarparks erworben werden: Die
Dachflächenanlagen Lüdersdorf (900 kWp) und Wuppertal (1,337 MW) des Generalunternehmens F&S solar concept GmbH.

Beide Anlagen enthalten polykristalline Module des chinesischen Herstellers CSG PVTech Co. Ltd.sowie Stringwechselrichter des Weltmarktführers SMA Solar Technology AG. Die zwei Solarparks konnten zu sehr günstigen Konditionen durch die WGZ-Bank (Düsseldorf) langfristig fremdfinanziert werden (18 Jahre Laufzeit, 3,15 % p.a. fest für 10 Jahre mittels Kfw-Kredit). Damit befinden sich neben den Solarparks Mosel (mit den Anlagen Mittelstrimmig und Kinderbeuern) und Baruth nunmehr fünf Solaranlagen im Fonds ? eine gute Streuung, die Sicherheit für die Anleger bedeutet.

Informationen: www.solarenergie-deutschland.de

Die CVM Unternehmensgruppe besteht seit 1987 und bietet innovative Solarinvestments wie z.B. Bürgersolarparks, Solarfonds und Private Placements.

Es wurden bereits mehrere Solarparks und Bürgersolarparks platziert, wie z.B. Solarenergie-Nord, Solarpark-Meldorf, Solarpark-Achtrup, Solarpark-Blankenberg, Solarpark-Glasewitz, Solarenergie 2 Deutschland, Solarpark-Herbsleben, Solarpark-Königsbrück und weitere Dachflächen-Portfolios.

Die Kunden profitieren von der langjährigen Erfahrung des Unternehmens und von der attraktiven Rendite.

Die Angebote werden durch unabhängige Analysten geprüft und erhielten sehr gute Beurteilungen mit Bestnoten.

Kontakt:
CVM GmbH Solarenergie
Stefanie Lorenzen
Heie-Juuler-Wäi 1
25920 Risum-Lindholm
04661 ? 675422
info@solarenergie3.de
http://www.solarenergie3.de

Pressekontakt:
CVM GmbH
Bruni Büttner
Heie-Juuler-Wäi 1
25920 Risum-Lindholm
04661-937313
info@solarenergie3.de
http://www.solarenergie3.de


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Donnerstag, 29. November 2012

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Solarenergie - Google News

Einfluss der Energiewende auf den Arbeitsmarkt - finanzen.ch

EMFIS.COM - Der Anteil regenerativer Energien liegt bereits bei 20 Prozent und hat eine halbe Million Arbeitsplätze geschaffen. Und auch weiterhin werden im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien gut ausgebildete Fachkräfte benötigt. Die angebotenen Jobs in der Energie Branche nehmen kontinuierlich zu. Arbeitsplätze im Bereich der Solarenergie stehen dabei dicht gefolgt von denen in der Windkraft ganz vorne.

Kosten und Profit durch die Energiewende

Um das Energiekonzept der Bundesregierung durchzusetzen, sind in den nächsten 40 Jahren Investitionen und Fördergelder von bis zu 500 Milliarden Euro nötig. Durch diese Gelder soll der Anteil der erneuerbaren Energien in der Stromversorgung in Zukunft bei 80 Prozent liegen. Dieses gesetzte Ziel ist nur durch einen umfassenden Umbau der kompletten Energieinfrastruktur zu erreichen. Neben den energetischen Sanierungen der Wohnflächen, die eine bessere Wärmedämmung versprechen, muss in Energiespeicher und Produktionstechniken investiert werden. Vor allem ist eine Modernisierung des Stromnetzes notwendig, um alle Stromkapazitäten decken zu können. Dies wirkt sich wiederum positiv auf die Wirtschaft aus, denn durch die gro� angelegten Investitionen werden in allen betreffenden Bereichen Arbeitsplätze gesichert. Umfassende Jobangebote sind beispielsweise auf www.experteer.de einzusehen. Allerdings profitieren nicht nur die Handwerksbetriebe und der Fachkräftemarkt, sondern ebenso die Energieforschung. Diese soll einzelne Energiearten wie Wind, Sonne, Wasser und Biomasse spezifischer erforschen. Nicht zu vergessen, dass die Umwelt durch den Umstieg auf erneuerbare Energien profitiert. Schon jetzt wurden Umweltschäden in Milliardenhöhe verhindert.

Kein massiver Preisanstieg

Natürlich ist auch weiter mit steigenden Kosten für den Stromverbraucher zu rechnen. Allerdings verhindert die Bundesregierung durch die Anpassung des Preises für regenerativ erzeugten Strom einen massiven Preisanstieg.

Auf Dauer ist jedoch als Ziel von der Bundesregierung festgelegt, dass die Marktfähigkeit der erneuerbaren Energien sichergestellt wird, um eine dauerhafte Abhängigkeit von staatlichen Subventionen auszuschlie�en. Dies kann nur funktionieren, wenn sich die Bundesländer gemeinsam auf bestimmte Ziele und Prioritäten einigen, um einen plötzlichen Richtungswechsel auszuschlie�en und die Einhaltung des Zeitrahmens festzuhalten.

Wer sich über dieses Thema genauer informieren will, kann sich über die genauen Zahlen zu den regenerativen Energien in der Broschüre vom Bundesministerium für Umwelt informieren.


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Trina Solar verbessert mit Solarenergie medizinische Versorgung von 85.000 ... - Sonne Wind & Wärme

Zürich - Trina Solar Limited (TSL), ein führender integrierter PV-Hersteller, spendet Solarmodule an drei medizinische Einrichtungen in Malawi, die insgesamt mehr als 85.000 Menschen versorgen. Von der gemeinsamen Aktion von Trina Solar und dem Partner "Innovation: Africa" profitieren zwei abgelegene Kliniken sowie eine Bürgerinitiative, die HIV/AIDS-Betroffene behandelt, Berufs- und Erwachsenenbildung bietet und Waisen unterstützt. Alle drei Einrichtungen verfügen jetzt über saubere Solarenergie: Die Speichersysteme der installierten PV-Anlagen stellen sicher, dass rund um die Uhr Strom vorhanden ist. Somit können die Einrichtungen ihre Versorgungsleistungen jetzt auch nachts anbieten.

1,3 Milliarden Menschen leben weltweit ohne Elektrizität - fast 600 Millionen davon in Afrika. Trina Solar, Innovation: Africa und die Spedition Schenker International B.V. haben sich zusammengeschlossen, um elektrischen Strom in diese drei malawische Dörfer zu bringen.

Die Partnerschaft von Trina Solar mit Innovation: Africa besteht seit 2011. Damals stellte der PV-Hersteller Solarmodule für die Visezi Medical Clinic in Bogamoyo in Tansania zur Verfügung. Das Krankenhaus in Visezi versorgt 2.770 Menschen, konnte aber bis im vergangenen Jahr Patienten nachts nur unter äußerst schwierigen Bedingungen behandeln; das bedeutete beispielsweise, dass Frauen ihre Kinder in Räumen mit von Kerosindämpfen verschmutzter Luft zur Welt bringen mussten und Ärzte nachts ihre Patienten während der Behandlung kaum sehen konnten. Mit dem 2011 installierten Solarenergiesystem können in der Visezi Medical Clinic jetzt auch schwierigere Eingriffe zu jeder Uhrzeit durchgeführt werden - in einer sauberen Umgebung mit guten Lichtverhältnissen.

"Wir freuen uns, dass wir in Malawi mit unserer Technologie helfen konnten", erklärt Ben Hill, Europachef von Trina Solar. "Unser Ziel ist es, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, die derzeit ohne elektrischen Strom leben - Solarenergie ist dafür eine mehr als geeignete Lösung."

Sivan Yaari, Gründer und Präsident von Innovation: Africa, ergänzt: "Trina Solar ist ein idealer Partner für uns bei der Verbesserung der Zustände in afrikanischen Siedlungen. Dank der gespendeten Solarmodule können wir uns darauf konzentrieren, unsere Ressourcen bestmöglich zu nutzen: Wir identifizieren Siedlungen, die keinen Strom haben und unterstützen sie gezielt mit nachhaltigen Solarprojekten. Wir haben ambitionierte Ziele und mit der Hilfe von Trina Solar hoffen wir, unsere Hilfsleistungen im nächsten Jahr verdoppeln zu können."

Quelle: Trina Solar


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Mittwoch, 28. November 2012

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Einfluss der Energiewende auf den Arbeitsmarkt - sharewise.com

Der Anteil regenerativer Energien liegt bereits bei 20 Prozent und hat eine halbe Million Arbeitsplätze geschaffen. Und auch weiterhin werden im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien gut ausgebildete Fachkräfte benötigt. Die angebotenen Jobs in der Energie Branche nehmen kontinuierlich zu. Arbeitsplätze im Bereich der Solarenergie stehen dabei dicht gefolgt von denen in der Windkraft ganz vorne.

Kosten und Profit durch die Energiewende

Um das Energiekonzept der Bundesregierung durchzusetzen, sind in den nächsten 40 Jahren Investitionen und Fördergelder von bis zu 500 Milliarden Euro nötig. Durch diese Gelder soll der Anteil der erneuerbaren Energien in der Stromversorgung in Zukunft bei 80 Prozent liegen. Dieses gesetzte Ziel ist nur durch einen umfassenden Umbau der kompletten Energieinfrastruktur zu erreichen. Neben den energetischen Sanierungen der Wohnflächen, die eine bessere Wärmedämmung versprechen, muss in Energiespeicher und Produktionstechniken investiert werden. Vor allem ist eine Modernisierung des Stromnetzes notwendig, um alle Stromkapazitäten decken zu können. Dies wirkt sich wiederum positiv auf die Wirtschaft aus, denn durch die groß angelegten Investitionen werden in allen betreffenden Bereichen Arbeitsplätze gesichert. Umfassende Jobangebote sind beispielsweise auf www.experteer.de/ einzusehen. Allerdings profitieren nicht nur die Handwerksbetriebe und der Fachkräftemarkt, sondern ebenso die Energieforschung. Diese soll einzelne Energiearten wie Wind, Sonne, Wasser und Biomasse spezifischer erforschen. Nicht zu vergessen, dass die Umwelt durch den Umstieg auf erneuerbare Energien profitiert. Schon jetzt wurden Umweltschäden in Milliardenhöhe verhindert.

Kein massiver Preisanstieg

Natürlich ist auch weiter mit steigenden Kosten für den Stromverbraucher zu rechnen. Allerdings verhindert die Bundesregierung durch die Anpassung des Preises für regenerativ erzeugten Strom einen massiven Preisanstieg.

Auf Dauer ist jedoch als Ziel von der Bundesregierung festgelegt, dass die Marktfähigkeit der erneuerbaren Energien sichergestellt wird, um eine dauerhafte Abhängigkeit von staatlichen Subventionen auszuschließen. Dies kann nur funktionieren, wenn sich die Bundesländer gemeinsam auf bestimmte Ziele und Prioritäten einigen, um einen plötzlichen Richtungswechsel auszuschließen und die Einhaltung des Zeitrahmens festzuhalten.

Wer sich über dieses Thema genauer informieren will, kann sich über die genauen Zahlen zu den regenerativen Energien in der Broschüre vom Bundesministerium für Umwelt informieren.

Quelle: Emfis

Emfis am 28.11.2012, 08:34

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Dienstag, 27. November 2012

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Solarenergie - Google News

Solarenergie: Aussichten und Probleme - Stimme Russlands

Vor 30 Jahren begann man erstmals Sonnenenergie in Elektrizität zu verwandeln. Besonders intensiv wurden Sonnenkraftwerke aber erst in den letzten zehn Jahren gebaut. Das größte Sonnenkraftwerk entstand 2008 in Spanien. Jetzt gibt es Hunderte von Sonnenkraftwerken weltweit. Sonnenenergie ist nun Wirklichkeit geworden. Allerdings ist sie ziemlich teuer. Deutschland ist in diesem Bereich das führende Land, weil es sich große und langfristige Investitionen leisten kann. Doch China könne Europa und die USA in dieser Hinsicht bald aufholen, meint Boris Burtschenko, Generaldirektor der Firma ?Solar Motors?.

"Die chinesische Industrie entwickelte sich durch den Vertrieb auf den Märkten Europas und der USA. Da sich diese Märkte jetzt von der allgemeinwirtschaftlichen Krise betroffen sind, ist es sehr schwer, Produkte dort zu vertreiben. Zudem sind auch die Preise für Solarmodule gesunken. Die weit ausgreifende chinesische Regierung hat beschlossen, den eigenen Markt zu entwickeln und die erzeugten Produkte innerhalb Chinas anzuwenden. Dazu gibt es alle erforderlichen Kenntnisse, Ressourcen und Technologien."

In Bezug auf die Produktion von Sonnenbatterien und entsprechendem Zubehör belegt China schon heute den ersten Platz. Geplant wird, in einigen Jahren eine Vielzahl von Sonnenkraftwerken zu erbauen. China hat einen akuten Bedarf an Energieressourcen und wird für solche Projekte genügend Geldmittel ausgeben. Die Quantität werde sich in die Qualität verwandeln, meinen Experten. Privatunternehmen kündigen ihre Projekte weltweit an und werden dabei von den staatlichen Behörden unterstützt. Es handelt sich unter anderem um den Bau der ?Zukunftsstadt? Masdar in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die ganze Stadt soll durch erneuerbare Technologien versorgt werden. Sonnenbatterien werden auf Dächern ihren Platz finden. In Sahara wird das Desertec-Konzept aktiv vorangetrieben. In 40 Jahren soll die dort erzeugte Elektroenergie ausreichend sein, um 20 Prozent der europäischen Verbraucher zu versorgen. Alle Experten sind sich jedoch einig, dass die Zukunft der Sonnenenergie von wirtschaftlichen Faktoren abhängig sei. Sollte es gelingen, die Sonnenenergie billig genug zu machen, würden Sonnenbatterien die ganze Oberfläche der Welt bedecken. Andernfalls würden Erdöl, Gas und sogar Holz weiterhin eingesetzt, bis all diese Ressourcen auslaufen bzw. sonstige noch billigere Technologien entstehen.


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Montag, 26. November 2012

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Arbeitsplätze in der Solarindustrie erhalten - DIE WELT

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Arbeitsplätze in der Solarindustrie erhalten

Frankfurt (Oder) - Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die noch vorhandenen Arbeitsplätze in der Solarbranche in Deutschland zu erhalten. Mittelfristig werde die Solarenergie auf den Weltmärkten enorme Wachstumspotenziale haben. «Und ich möchte gerne, dass eine funktionsfähige Solarenergie aus Deutschland daran partizipiert», sagte der Minister am Montag in Frankfurt (Oder). Das Photovoltaikunternehmen First Solar will in der Stadt zum Jahresende zwei Werke schließen. Altmaier sicherte der Region Unterstützung zu, nannte aber keine konkreten Hilfen. Der Staat habe relativ wenige Möglichkeiten, Rahmenbedingungen zu gestalten, sagte er.

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Altmaier setzt bei Ökostrom-Ausnahmen für Firmen auf die Länder - Frankfurter Rundschau

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Samstag, 24. November 2012

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Wohin mit Strom aus Wind- und Solarenergie, wenn gerade genug da ist? Die ... - Radio K.W.

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Wohin mit Strom aus Wind- und Solarenergie, wenn gerade kein Strom ... - Radio K.W.

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Freitag, 23. November 2012

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Solarenergie vom Scheunendach - Bieler Tagblatt

Fussball-Blog

Fussball-Blog

Die Sportredaktion kommentiert regelmässig das Geschehen rund um den FC Biel und den Regionalfussball.

Hier gehts zum Fussball-Blog


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Donnerstag, 22. November 2012

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Solarenergie - Google News

Solarthermische Kraftwerke in Marokko: ACWA und staatliche Solarenergie ... - Solarserver

Die marokkanische Solarenergie-Agentur (MASEN) und ein Konsortium angeführt von ACWA Power (Riad, Saudi-Arabien) haben eine Strombezugsvereinbarung (PPA) über 25 Jahre unterzeichnet. Demnach wird MASEN den Strom aus einem solarthermischen Kraftwerk (CSP) mit 160 Megawatt (MW) Nennleistung kaufen, das in Ouarzazate (Marokko) gebaut werden soll.

Das solarthermische Kraftwerk wird Parabolrinnen-Technologie und einen thermischen Energiespeicher mit drei Stunden Speicherzeit nutzen.

 

Strombezugsvereinbarung im Umfang von rund 781 Millionen Euro

Dies ist das erste Kraftwerksprojekt eines Programms, in dem MASEN CSP-Anlagen mit 500 MW am Standort Ouarzazate plant. Der geschätzte Wert der Strombezugsvereinbarung beträgt rund 781 Millionen Euro. Am 24.09.2012 vergab MASEN den Auftrag an das Konsortium. ACWA rechnet damit, die Finanzierung noch vor Jahresende 2012 abzuschließen.

Unter den weiteren Mitgliedern des Konsortiums sind TSK Electrónica y Electricidad SA (Gijón, Spanien), Acciona SA (Alcobendas, Spanien) und Sener Ingeniería y Sistemas SA (Getxo, Spanien). Das Konsortium wird für Planung, Materialbeschaffung und Bau zuständig sein, das ACWA-Tochterunternehmen NOMAC (Jeddah, Saudi-Arabien) wird das Kraftwerk betreiben und warten.

ACWA betont, sein Angebot sei 29 % niedriger gewesen, als das des zweiten Bieters in der Ausschreibung. Das Projekt werde ein Meilenstein hinsichtlich Kostensenkungen bei der Entwicklung von CSP-Kraftwerken.

 

 

 

22.11.2012 | Quelle: ACWA | solarserver.de © Heindl Server GmbH

Eine Auswahl der wichtigsten Solar-Nachrichten finden Sie unter
http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/top-solar-news.html


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Solarenergie künftig das Rückgrat des US-amerikanischen Stromnetzes?! - Cleanthinking.de (Blog)

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Der Tropensturm ?Sandy? hatte verheerende Auswirkungen für die US-amerikanische Ostküste. Besonders die Stromausfälle in der Metropole New York sorgten weltweit für Schlagzeilen. Die schweren Verwüstungen sind aktuell noch ein Thema: Auch auf dem ?PV Briefing & Networking Forum USA? der Joint Forces for Solar dominierte ?Sandy? die Diskussionen.

New Jersey CleanThinking Solarenergie künftig das Rückgrat des US amerikanischen Stromnetzes?!Energie & Konferenz News/ Bonn, USA. Die rund 90 Teilnehmer und Diskutanten des ?PV Briefing & Networking Forum USA? sprachen sich dafür aus, dass die Solarenergie künftig das Rückgrat des US-amerikanischen Stromnetzes sein solle. Das von Joint Forces for Solar veranstaltete Forum fand in New Jersey statt und war in zwei separate Session untergliedert.

Solarenergie kann Energiesicherheit bieten

Die Teilnehmer und Diskutanten sprachen sich dafür aus, dass  Angesichts von tagelangen Stromausfällen ? auch in New Jersey ? Photovoltaik das Rückgrat des US-amerikanischen Stromnetzes sein solle. Auch fehlende Notstromlösungen wurden von der Mehrheit der Anwesenden angeprangert. Man sei überzeugt, dass Solarenergie bei derartigen Katastrophen in Zukunft einen entscheidenden Beitrag zur Energiesicherheit leisten könne.

Die Bedeutung des US-amerikanischen Solarmarkts und speziell der Ostküstenstaaten diskutierten Experten, Marktkenner und lokale Installateure in zwei separaten Sessions. So seien in Delaware besonders die erfolgreiche Marktentwicklungen und die Transparenz des Marktes in den letzten Jahren hervorzuheben. Auch Pennsylvania und New York entwickelten sich positiv, soweit das Urteil der Teilnehmer. Connecticut sei zwar derzeit noch ein kleiner, aber hinsichtlich der Finanzierungsmodelle durchaus ein innovativer Markt.

Der Weg ist noch weit

Der Abgeordnete Upendra Chivukula sprach über den Solarmarkt in New Jersey. Er resümierte, dass dieser aktuell der zweitgrößte in den USA sei und enorme Wachstumstendenzen aufweise. Trotz aller Euphorie schränkte Chivukula ein:?Wir haben erst die Hälfte des Weges zurückgelegt. Es gibt noch viel zu tun, aber wir nehmen die Rolle der Solarenergie in den USA sehr ernst.?

Neben den lokale Entwicklungen und Marktdynamiken standen im Rahmen der Expertendiskussionen auch politische Rahmenbedingungen im Blickfeld. Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal wie Solarteuren und Installateuren neben der Aufklärung der Öffentlichkeit ein entscheidender Schlüssel für den erfolgreichen Ausbau der heimischen Industrie sei.


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Solarthermische Kraftwerke in Marokko: ACWA und staatliche Solarenergie ... - FinanzNachrichten.de (Pressemitteilung)

Die marokkanische Solarenergie-Agentur (MASEN) und ein Konsortium angeführt von ACWA Power (Riad, Saudi-Arabien) haben eine Strombezugsvereinbarung (PPA) über 25 Jahre unterzeichnet. Demnach wird MASEN den Strom aus einem solarthermischen Kraftwerk (CSP) mit 160 Megawatt (MW) Nennleistung kaufen, das in Ouarzazate (Marokko) gebaut werden soll. Das solarthermische Kraftwerk wird Parabolrinnen-Technologie und einen thermischen Energiespeicher mit drei Stunden Speicherzeit nutzen.Den vollständigen Artikel lesen ...


© 2012 Solarserver

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Mittwoch, 21. November 2012

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Solarenergie - Google News

Jeder kann die Zukunft mitgestalten - suedkurier.de

Die Zukunftswerkstadt ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, für das Konstanz unter 16 Städten ausgewählt wurde. Gemeinsames Ziel mehrerer Teilprojekte ist ein Schritt in Richtung auf eine nachhaltige Stadt.

Internet:

www.konstanz.de

Facebook: www.facebook.com/Zukunftswerkstadt.konstanz

Blog: blog.zukunftswerkstadt-konstanz.de

Das Teilprojekt ?Spitzenforschung und Bürgerwerkstatt?beschäftigt sich mit der Nutzung von Solarenergie. Unternehmen und Forschungseinrichtungen in und um Konstanz haben sich zu einem Solarnetzwerk organisiert, um unter anderem einen Beitrag zur Etablierung kostengünstiger Solarenergie zu leisten. Das Team Ecolar von der HTWG beim Teilprojekt mit einem Solarhaus der Zukunft beim Solar Decathlon in Madrid teil und belegte den vierten Platz.

Der BürgerInnen-Workshop im Teilprojekt ?Spitzenforschung und Bürgerwerkstatt? soll Konstanzern die Gelegenheit bieten, sich am Ideenwettbewerb Solarkonzept Konstanz zu beteiligen, der die Realisierung neuer Fotovoltaikanlagen in Konstanz zum Ziel hat. Projektpartner des Teilprojektes sind die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG), die Stadtwerke Konstanz, das Baudezernat der Stadt und das Internationale Solar Energy Research Center (ISC). Projektmanagerin ist Nadine Nieveler (HTWG). Die Jury, die am 26. Januar 2013 die beste Idee auswählen wird, setzt sich aus Vertretern der Fotovoltaikbranche, HTWG, Bürger, der Stadt und der Stadtwerke zusammen. Bewertungskriterien sind Realisierbarkeit, Gestaltung, technologische Innovation, Wirtschaftlichkeit und Übertragbarkeit.


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Synthetisches Gas aus überschüssiger Wind- und Solarenergie - Motor-Exclusive.de

Bild vergrößern: Synthetisches Gas aus überschüssiger Wind- und Solarenergie

mid Berlin - Um die Bedeutung von Erdgas als Kraftstoff weiter zu steigern ist ein Ausbau des Tankstellennetzes notwendig. erdgas mobil

2012-11-19 Überschüssiger Strom aus Wind- und Solarenergie kann durch das sogenannte Power-to-Gas Verfahren in synthetisches Erdgas umgewandelt werden. Dieses soll laut "erdgas mobil" als alternativer Kraftstoff Autos antreiben und dabei helfen, die CO2-Emissionen im Mobilitätssektor zu senken. Im Zuge der Energiewende sollen diese bis 2050 um bis zu 40 Prozent gegenüber 2005 reduziert werden. Eine der weltweit größten Anlagen für das regenerative Erdgas will Audi 2013 in Betrieb nehmen und unter dem Namen "e-gas" auf den Markt bringen.

Um die Bedeutung von Erdgas als Kraftstoff weiter zu steigern, ist auch ein Ausbau des Tankstellennetzes notwendig. Hierzu seien jedoch einheitliche europäische Standards und eine ausreichende Planungssicherheit notwendig. Ein wichtiger Baustein sei die Energiesteuerermäßigung, die bislang bis 2018 festgeschrieben ist und deshalb verlängert werden sollte. Zudem gelte es, Wettbewerbshemmnisse wie etwa die verschiedenen, uneinheitlichen Preisauszeichnungen von Erdgas an Tankstellen abzubauen. Diese erfolgt im Gegensatz zu Benzin und Diesel in Kilogramm, was das Vergleichen der Preise für die Kunden erschwert. Der tatsächliche Preisvorteil von Erdgas gegenüber Benzin, der bis zu 60 Prozent betrage, werde so nicht ausreichend wahrgenommen. (vm/mid)

Dieser Meldung wurde für Motor-Exclusive.de am 2012-11-19 mit den Keywords Service, Kraftstoff, Gas, SynthetischGas, aus, überschüssiger, Wind-, Solarenergie in der Kategorie Service veröffentlicht. Weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie weiter unten.

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Solarenergie: Rost erlaubt Wasserstoffgewinnung - FinanzNachrichten.de (Pressemitteilung)

Lausanne - Forscher an der ETH Lausanne setzen auf Eisenoxid, gemeinhin als Rost bekannt, um möglichst kostengünstig mittels Sonnenlicht Wasserstoff zu gewinnen und so Solarenergie zwischenzuspeichern. Sie haben dazu eine sogenannte photoelektrochemische Tandem-Solarzelle entwickelt, die vergleichsweise teure Halbleitermaterialien durch Metalloxide wie eben Rost ersetzt. Der in Nature Photonics vorgestellte Prototyp kann zwar nur 3,1 Prozent des einfallenden Lichts verwerten, doch stellt er nur einen ersten Schritt dar.

"Das System, mit dem wir uns beschäftigen, kann potenziell 16 Prozent Effizienz erreichen", betont Kevin Sivula, Leiter des Laboratory for Molecular Engineering of Optoelectronic Material an der ETH Lausanne, gegenüber pressetext. Gepaart mit den vergleichsweise geringen Fertigungskosten soll das die Rost-basierte Lösung zu einem nützlichen System zur Wasserstoffgewinnung machen und damit eine effizientere Solarenergienutzung ermöglichen.

Bekanntes ...

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Synthetisches Gas aus überschüssiger Wind- und Solarenergie - Auto-Presse.de

Bild vergrößern: Synthetisches Gas aus überschüssiger Wind- und Solarenergie

mid Berlin - Um die Bedeutung von Erdgas als Kraftstoff weiter zu steigern ist ein Ausbau des Tankstellennetzes notwendig. erdgas mobil

2012-11-19 Überschüssiger Strom aus Wind- und Solarenergie kann durch das sogenannte Power-to-Gas Verfahren in synthetisches Erdgas umgewandelt werden. Dieses soll laut "erdgas mobil" als alternativer Kraftstoff Autos antreiben und dabei helfen, die CO2-Emissionen im Mobilitätssektor zu senken. Im Zuge der Energiewende sollen diese bis 2050 um bis zu 40 Prozent gegenüber 2005 reduziert werden. Eine der weltweit größten Anlagen für das regenerative Erdgas will Audi 2013 in Betrieb nehmen und unter dem Namen "e-gas" auf den Markt bringen.

Um die Bedeutung von Erdgas als Kraftstoff weiter zu steigern, ist auch ein Ausbau des Tankstellennetzes notwendig. Hierzu seien jedoch einheitliche europäische Standards und eine ausreichende Planungssicherheit notwendig. Ein wichtiger Baustein sei die Energiesteuerermäßigung, die bislang bis 2018 festgeschrieben ist und deshalb verlängert werden sollte. Zudem gelte es, Wettbewerbshemmnisse wie etwa die verschiedenen, uneinheitlichen Preisauszeichnungen von Erdgas an Tankstellen abzubauen. Diese erfolgt im Gegensatz zu Benzin und Diesel in Kilogramm, was das Vergleichen der Preise für die Kunden erschwert. Der tatsächliche Preisvorteil von Erdgas gegenüber Benzin, der bis zu 60 Prozent betrage, werde so nicht ausreichend wahrgenommen. (vm/mid)

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Dieser Artikel wurde am 2012-11-19 in der Kategorie Spritpreise, Benzinpreise, Dieselpreise mit den Stichwörtern Kraftstoff, Gas, Sprit sparen veröffentlicht. << Zurück

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Solaranlagen in Deutschland weiter auf dem Vormarsch - immobilo

Solaranlage auf DachDurch Solaranlagen produzierter Strom auf Rekordniveau. Foto: TR / pixelio.de

Die durch Solaranlagen produzierte Strommenge ist 2012 um 50 Prozent angestiegen. Jetzt fehlen nur noch effizientere Speichersysteme.

Zwar liegt die Solarenergie bei den erneuerbaren Energiequellen weiterhin noch auf dem zweiten Platz, bei der produzierten Strommenge hat die Photovoltaik jedoch den größten Schritt gemacht. Zwischen Januar und September 2012 steigerte sich die Stromerzeugung durch Solaranlagen laut einem Bericht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) um 50 Prozent. Damit erhöht sich der Solarstrom-Anteil an der deutschen Stromproduktion von 4,1 auf 6,1 Prozent, den ersten Platz bei den erneuerbaren Energien holte sich wie schon im Vorjahr die Windkraft.

Insgesamt konnten 26 Prozent des Energiebedarfs mit Strom aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden, ein Anstieg von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für den Rest des Jahres werden wieder sinkende Zahlen erwartet, was jedoch mit den Witterungsverhältnissen zusammenhängt.

Speichermöglichkeiten werden benötigt

So ist die Solarenergie von der Sonne abhängig. Scheint diese, dann kann auch viel Strom auf diese Art erzeugt werden. Der Anstieg bei der Erzeugung von Solarstrom in 2012 ist von der Sonnenscheindauer vor allem in den Sommermonaten abzuleiten. Da im Herbst und Winter die Sonne seltener scheint, werden die Zahlen sinken. Für eine permanente Steigerung der Solarenergieanteile bedarf es bessere Möglichkeiten zur Speicherung des Stroms.

Bereits heute gibt es Möglichkeiten zur Speicherung von Solarenergie, diese sind jedoch noch nicht komplett ausgereift. So kann Solarenergie etwa mit Hilfe von Kondensatoren gespeichert werden, allerdings nur in geringen Mengen. Alternativ werden auch vorzugsweise Wasserspeicher oder Batterien eingesetzt, wobei insbesondere die Aufbewahrung durch Batterien sehr kostenintensiv ist. Deswegen wird nach neuen und verbesserten Methoden zur Speicherung von Solarenergie geforscht, wie etwa im Bereich der Lithium-Ionen-Batterientechnolgie. Diese Batterien sollen im Gegensatz zu ihren Vorgängern durch ständige Be- und Entladung nicht so schnell altern.

Mehr Solaranlagen in Deutschland

Solarenergie entwickelt sich dennoch zu einer der bedeutendsten erneuerbaren Energiequellen. Momentan ist Solarstrom mit 16 Cent pro Kilowattstunde noch verhältnismäßig teuer, könnte in der Zukunft jedoch billiger als Strom aus fossilen Quellen werden. Dafür ist ein weiterer Ausbau der Leitungsnetze auch in Privathaushalten notwendig.

Obwohl die Reform zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Anfang des Jahres Kürzungen bei der Förderung von Solaranlagen zur Folge hatte, lohnt sich die Anschaffung einer Solaranlage weiterhin. Ein- und Mehrfamilienhäuser, die eine Leistung von zehn Kilowatt nicht übersteigen, haben die Möglichkeit, ihren durch Solarenergie erzeugten Storm 20 Jahre lang in das Stromnetz mit einzuspeisen. Dafür erhalten die Haushalte 19,50 Cent pro Kilowattstunden. Zudem sind Solaranlagen aufgrund weltweiter Überproduktion zurzeit billig zu erstehen.

Umweltschutz in der Stromerzeugung wird in Deutschland nicht erst seit dem Klimapaket des Europaparlaments im Dezember 2008 großgeschrieben. Immer mehr Verbraucher setzen auf Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik. Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am Montag mitteilte, ? Weiterlesen ?

Denkmalschutz ist eine feine Sache: Kulturgüter werden geschützt, damit sowohl ihr baulicher Zustand als auch ihr äußeres Erscheinungsbild dauerhaft erhalten werden. Auch Solaranlagen sind eine sinnvolle Einrichtung: Der Klimawandel ist nicht mehr schönzureden, und Energie aus der Sonne ist nicht ? Weiterlesen ?

Die Deutschen bauen wieder. Zu diesem Ergebnis kommt der Marktführer für ökologischen Holzhausbau, das Traditionsunternehmen Baufritz aus Südbayern. Einen besonderen Boom erlebte nach Aussage des Unternehmens der Bau von ökologisch konzipierten Häusern. Die Baubranche hat sich nach dem finanziellen Krisenjahr ? Weiterlesen ?

Die Deutschen schlagen den weiterhin steigenden Energiekosten ein Schnippchen ? und verbrauchen einfach weniger. Sowohl bei fossilen Brennstoffen als auch bei Strom haben die Haushalte in den letzten Jahren kräftig gespart, wie das Statistische Bundesamt heute bekannt gegeben hat. Erneuerbare ? Weiterlesen ?


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Montag, 19. November 2012

RSS2Email: Solarenergie - Google News

Solarenergie - Google News

Synthetisches Gas aus überschüssiger Wind- und Solarenergie - MOTOR-TRAFFIC.de

2012-11-19 Überschüssiger Strom aus Wind- und Solarenergie kann durch das sogenannte Power-to-Gas Verfahren in synthetisches Erdgas umgewandelt werden. Dieses soll laut "erdgas mobil" als alternativer Kraftstoff Autos antreiben und dabei helfen, die CO2-Emissionen im Mobilitätssektor zu senken. Im Zuge der Energiewende sollen diese bis 2050 um bis zu 40 Prozent gegenüber 2005 reduziert werden. Eine der weltweit größten Anlagen für das regenerative Erdgas will Audi 2013 in Betrieb nehmen und unter dem Namen "e-gas" auf den Markt bringen.

Um die Bedeutung von Erdgas als Kraftstoff weiter zu steigern, ist auch ein Ausbau des Tankstellennetzes notwendig. Hierzu seien jedoch einheitliche europäische Standards und eine ausreichende Planungssicherheit notwendig. Ein wichtiger Baustein sei die Energiesteuerermäßigung, die bislang bis 2018 festgeschrieben ist und deshalb verlängert werden sollte. Zudem gelte es, Wettbewerbshemmnisse wie etwa die verschiedenen, uneinheitlichen Preisauszeichnungen von Erdgas an Tankstellen abzubauen. Diese erfolgt im Gegensatz zu Benzin und Diesel in Kilogramm, was das Vergleichen der Preise für die Kunden erschwert. Der tatsächliche Preisvorteil von Erdgas gegenüber Benzin, der bis zu 60 Prozent betrage, werde so nicht ausreichend wahrgenommen. (vm/mid)

Diese Nachricht wurde in der Rubrik News von MOTOR-TRAFFIC.de mit den Schlagworten - Synthetisches Gas aus überschüssiger Wind- und Solarenergie - am 2012-11-19 veröffentlicht.

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Australien will Förderung mit Solar-Krediten einstellen, Photovoltaik wird nur ... - Solarserver

Am 16.11.2012 kündigte die australische Regierung einen vorzeitigen Abbruch der so genannten Solar-Kredite an. Die Förderung soll zum 01.01.2013 eingestellt werden, sechs Monate früher als geplant. Dann wird Photovoltaik nur noch mit Grünstrom-Zertifikaten im Rahmen des Regierungsprogramms zum Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert (Renewable Energy Target system).

Die Regierung erklärte, durch diesen Schritt falle die Erhöhung der Strompreise für Endkunden aufgrund der Kosten der Photovoltaik-Förderung geringer aus. Der Australische Rat für saubere Energie und der Rat für Solarenergie kritisieren den Zeitpunkt der Änderung.

?Seit die australische Regierung die Solar-Förderung zum 01.07.2012 gesenkt hat und die Bundesstaaten die Einspeisevergütungen reduzieren, ist die Nachfrage nach privaten Solarstromanlagen enorm gesunken. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie in naher Zukunft wieder steigen wird?, sagte John Grimes, Geschäftsführer des Australischen Rats für Solarenergie.

"Dies ist eine vorschnelle Reaktion auf ein Problem, das es gar nicht gibt. Und es ist ein voreiliger Schlag gegen australische Familien, die Solaranlagen installieren wollen, um ihre Stromrechnung zu senken.?

Das Programm bezieht Photovoltaik und solare Wassererwärmung ein. Das Online-Magazin Climate Spector schätzt den Wert der Grünstromzertifikate auf etwa 33 US-Dollar (26 Euro).

 

 

 

19.11.2012 | Quelle: Australisches Ministerium für Klimaschutz und Energieeffizienz; Foto: Australischer Rat für Solarenergie | solarserver.de © Heindl Server GmbH

Eine Auswahl der wichtigsten Solar-Nachrichten finden Sie unter
http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/top-solar-news.html


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Samstag, 17. November 2012

RSS2Email: Solarenergie - Google News

Solarenergie - Google News

Bürger können jetz in Solarenergie investieren - inFranken.de

Teil 1:

Geschäftsbedingungen für den Bezug eines Printtitels der Mediengruppe Oberfranken

(Fränkischer Tag, Bayerische Rundschau, Coburger Tageblatt, Saale-Zeitung, DIE KITZINGER)
Vertragsgrundlage für den Bezug eines Titels der Mediengruppe Oberfranken sind folgende Bedingungen:
  1. Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug des gewünschten Titels (Abonnement-Vertrag) kommt zustande durch die Betätigung des Buttons Jetzt kostenpflichtig bestellen, die schriftliche oder telefonische Bestellung des Beziehers und die schriftliche Bestätigung des Verlages oder Aufnahme der Auslieferung der bestellten Zeitung. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Der Bezieher ist berechtigt, die Bestellung des Abonnements innerhalb 4 Wochen ab Vertragsbeginn, ohne Angaben von Gründen gegenüber dem Verlag schriftlich zu widerrufen.
    Die im Internet und durch sonstige Werbemittel angebotenen Aktionsabonnements sind grundsätzlich nur für das Verbreitungsgebiet der Mediengruppe Oberfranken gültig und gelten nicht für bereits bestehende Abonnements oder Personen, die während der letzten 6 Monate Bezieher eines Zeitungstitels der Mediengruppe Oberfranken waren.
  2. Die Lieferung der Zeitung beginnt zum vereinbarten Termin, frühestens 2 Werktage nach Eingang der Bestellung. Sie erfolgt im Regelfall durch Zeitungszusteller frei Haus, in einem vom Bezieher bereit gestellten, zugänglichen Briefkasten oder Zeitungsbox (Rolle). Ist dies dem Verlag nicht möglich oder seinen Zustellern nicht zumutbar oder wird diese Zustellungsart vom Bezieher nicht gewünscht, so erfolgt die Lieferung durch die Deutsche Post. Der Bezieher kann auch nach örtlicher Möglichkeit sein Abonnement-Exemplar auf Wunsch in der für ihn zuständigen Geschäftsstelle des Verlages abholen.
  3. Der Abonnementpreis ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zum jeweiligen Abo ausgewiesenen Preisliste und enthält die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Er ist im Voraus per Bankeinzug oder ausnahmsweise durch Rechnungsstellung zu entrichten. Der Abonnementpreis ist ohne Abzug spätestens bis 10 Tage nach Rechnungserhalt für den laufenden Bezugszeitraum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zahlung ist der Zahlungseingang.
    Erhöht die Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG während des Bezugszeitraums das Bezugsentgelt, so ist der neue Bezugspreis ab dem angegebenen Zeitraum gültig. Zur Bekanntgabe der Bezugspreiserhöhungen genügt die einmalige Ankündigung in der bezogenen Zeitung.
    Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der vorausbezahlte Abonnementpreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Der Kunde hat im Falle einer Bezugspreiserhöhung das Recht, den Vertrag zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder, sofern eine solche nicht vereinbart wurde, mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
    Ein ermäßigter Bezugspreis für Studierende kann nur nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung eingeräumt werden.
  4. Sobald und solange der Bezieher sich im Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen. Leistet der Abonnent keine fristgerechte Zahlung, wird die Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG ihn unter Fristsetzung mahnen. Sofern auf diese Mahnung nicht gezahlt wird, steht es dem Verlag frei, Maßnahmen der Rechtsverfolgung vorzunehmen und insbesondere ein Inkassobüro mit der Rechtsdurchsetzung zu beauftragen. Die Kosten der Rechtsdurchsetzung kann der Verlag neben den rückständigen Forderungen geltend machen.
  5. Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, im übrigen durch Kündigung. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abonnements weitergeführt. Erhöhungen des Bezugspreises entbinden nicht von der Abnahmepflicht. Kündigungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (per Brief, Fax oder Email). Ordentliche Kündigungen sind während einer vereinbarten Mindestbezugsdauer ausgeschlossen und im übrigen nur jeweils zum 5. eines Monats zum Monatsende möglich. Verspätet eingegangene Kündigungen können erst zum Ende des Folgemonats berücksichtigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Falle unberührt.
  6. änderungen der Zustelladresse der bestellten Zeitungsausgabe oder sonstige Daten des Beziehers sind dem Verlag mindestens 7 Werktage vor deren Wirksamwerden schriftlich mitzuteilen und können frühestens 2 Tage nach Eingang berücksichtigt werden. änderungen der Zahlungsweise ausgenommen Kontoänderungen - sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraums möglich.
  7. Guthaben, die sich aus Bezugsunterbrechungen ergeben, werden falls möglich verrechnet. Nachsendungen im Inland außerhalb des Verbreitungsgebietes sind ohne Mehrkosten möglich. Nachsendungen ins Ausland erfolgen auf Anfrage und gegen Aufpreis von Versandgebühren. Ein Anspruch auf Gutschrift besteht jedoch nicht. Der Urlaubsservice gilt nicht für Probe- und Kurzzeitabonnements.
    Bei dem vom Verlag angebotenen Urlaubsservice sind Lieferunterbrechungen des Abonnements möglich, wenn weder eine Nachsendung noch eine Umleitung an Dritte beauftragt wird. Die Zeitung wird während des Unterbrechungszeitraums an eine beliebige gemeinnützige Organisation geliefert. Aus Aufträgen für Urlaubsnachsendungen und Reiseabonnements muss die Dauer der Reise, die Heimatanschrift und die Reiseanschrift hervorgehen. Nachsendungen im Inland erfolgen ohne zusätzliche Kosten, im Ausland gegen eine Nachsendegebühr.
  8. Der Bezieher hat - ausgenommen bei Postbezug - Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag. Für eine Zustellung bis zu einer bestimmten Uhrzeit kann der Verlag keine Gewähr und keine Haftung übernehmen. Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen; bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen. Nachsendungen der Zeitung erfolgen auf Gefahr des Beziehers und unter zusätzlicher Berechnung der dem Verlag entstehenden Versandkosten (streichen, da Widerspruch zu 7.). Bei Nichtlieferung, ohne Verschulden des Verlages oder in Folge höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik etc., besteht kein Erstattungsanspruch. Für per Post, sowie für ins Ausland verspätet zugestellte oder ausbleibende Exemplare kann ebenfalls kein Ersatz geleistet werden. Die Haftung der Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG für Schäden in Verbindung mit der Auslieferung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  9. Die vom Bezieher mitgeteilten Daten werden vom Verlag nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert.
  10. Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.
  11. Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Dies gilt auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Beziehers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Teil 2:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für digitale Abonnements

§ 1. Leistungsangebot
Digitale Abonnements sind in verschiedenen Abonnementsformen erhältlich. Der Zugang des Kunden erfolgt in der Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunden zugeteilten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zuhalten sowie die unberechtigte Nutzung seines Online-Zugangs durch Dritte zu verhindern. Die Nutzung eines digitalen Abonnements ist stets auf einen Nutzer und/oder Arbeitsplatz beschränkt. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist mit dem Verlag zu vereinbaren und aufschlagpflichtig. Sind unter der Anschrift des Kunden und/oder in der Institution des Kunden mehrere Personen tätig, so erhält im Regelfall jeder berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten. Der Kunde stellt hierbei sicher, dass die in seiner Institution tätigen Nutzer der Verpflichtung zur Geheimhaltung der Zugangsdaten und Verhinderung von deren unberechtigten Nutzung nachkommen. Ein zeitweiliges Unterbrechen von digitalen Abonnements ist, ebenso wie eine Erstattung von Abonnementgebühren für Teilzeiträume, nicht möglich.

1.1 inFranken Plus
in Franken Plus bezeichnet die zahlungspflichtigen Inhalte auf www.inFranken.de. Für Abonnenten, die ein Printabo täglich beziehen, ist inFranken Plus kostenlos. Ein Tagesticket beinhaltet alle freien und zahlungspflichtigen Artikel, die zum Zeitpunkt der Registrierung auf dem Portal veröffentlicht sind. Die inFranken Plus Inhalte können auch als Abonnement bezogen werden.

1.2 Online Abonnement
Online-Abonnenten haben Zugriff auf das tägliche E-paper sowie alle kostenpflichtigen Inhalte von inFranken Plus. Das Onlineabonnement kann im Tageszugang, Wochenzugang oder unbefristet bestellt werden.

Das E-Paper ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst. Die Nutzung dieses Leistungsangebots erfolgt über das Internet. Der Nutzer kann elektronischen Zugriff auf die werktäglich erscheinende, gedruckte Ausgabe des Fränkischen Tages, der Bayerischen Rundschau, des Coburger Tageblatts, der Saale-Zeitung und der DIE KITZINGER über das Internet mit einer Standard-Software nehmen. Er erhält damit eine elektronische Ausgabe der Zeitung (im Folgenden E-Paper).
Der Zugriff ist ausschließlich Abonnenten der digitalen Aboformen unter 1.2, 1.3, 1.4 und 1.5 (im Folgenden Nutzer) gestattet. Das Zugriffsrecht setzt den Abschluss eines Nutzervertrages nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
Die rechtliche, technische und inhaltliche Verantwortung für das über das Internet vertriebene Produkt Zeitung liegen weiterhin bei den im Impressum der Zeitung genannten Verantwortlichen.

1.3 Online Plus Abonnement
Im Online Plus Abonnement ist der Bezug eines Online Abonnements mit einem Wochenend Abonnement einer Printausgabe kombiniert.

1.4 Online Abonnement Premium
Im Online Abonnement Premium bezieht der Kunde ein Online-Abonnement und erhält zusätzlich einen Tablet PC, der 24 Monate durch die Abonnementgebühr finanziert wird. Das Abonnement wird nur für Abonnenten, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, angeboten. Der Erwerb des Tablet PCs ohne die Kombination mit einem Abonnement ist nicht möglich.

1.4.1 Der Vertrag kommt folgendermaßen zustande: Die Bestellung über das
Bestellformular auf www.infranken.de oder einen Bestellflyer durch den Kunden stellt eine verbindliche Willenserklärung dar. Der Kunde erhält nach Erhalt und Verarbeitung der Bestellung durch den Verlag eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung über 100 , die als Anzahlung für den TabletPC gilt. Nach Erhalt der Anzahlung über 100 wird das Abonnement beauftragt und der TabletPC verschickt.
Die Auftragsbestätigung und damit auch der Vertragsabschluss stehen unter Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, wird der Verlag den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ersatzansprüche gegen den Verlag sind ausgeschlossen.

1.4.2 Der Verlag ist berechtigt Bestellungen des Kunden ohne die Angabe von Gründen abzulehnen.
Insbesondere behält sich der Verlag die Ablehnung des Angebots für den Fall der Nichtverfügbarkeit des TabletPCs vor. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtannahme in Schrift- oder Textform (Fax, E-Mail) informiert. Mit Zustandekommen des Vertrages sind Lieferung, Zurverfügungstellung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zelt, mindestens jedoch noch 24 Monate. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

1.4.3 Nach den 24 Monaten gelten die Kündigungsfristen aus den Bezugsbedingungen. Sollte der Vertrag während der Mindestbezugszeit von 24 Monaten aus wichtigem Grund beendet werden, wird die noch offene Restsumme für das TabletPCs dem Kunden in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen in einem Gesamtbetrag an den Verlag zu entrichten. lm Anschluss an die Mindestlaufzeit von 24 Monaten gelten die regulären Abonnement-Preise des Verlages.
1.4.4 Im Rahmen eines Premium Abos verkauft der Verlag und kauft der Kunde einen TabletPc in der jeweils bestellten Version. Der Kauf steht unter Eigentumsvorbehalt Im Sinne des § 449 BGB. Das Eigentum am TabletPC wird ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Bezugspreises sowie aller vertraglich vereinbarten iPad-Kombi-Abonnement-Gebühren bis zum Ende der MindestvertragslaufZ81t von 24 Monaten übertragen. Mit vollständiger Zahlung des Bezugspreises für die Mindestvertragslaufzeit geht das Eigentum am TabletPC auf den Kunden über. Beim Kunden anfallende Gebühren für den Internetzugang oder die Internetverbindung sind vom Kunden selbst zu tragen und sind ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand.
Das iPad bleibt bis zu seiner vollständigen Bezahlung, d.h. bis zur Bezahlung aller vollständigen 24 Monatsraten, im Eigentum des Verlages. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das iPad pfleglich zu behandeln. Werden Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, hat der Kunde diese auf eigene Kosten stets rechtzeitig durchzuführen. Beim Auftreten von Sachmängeln bleiben seine Gewährleistungsansprüche unberührt.
1.4.5 Berechtigte Gewährleistungsansprüche bezüglich des Tablet PC sind vom Kunden ausschließlich beim Service-Partner des Verlages geltend zu machen.

1.5 Vollabonnement Plus
Printabonnenten mit täglichem Bezug eines Zeitungstitels erhalten das Online Abonnement zu einem rabattierten Preis. Im Vollabonnement Plus bezieht der Abonnent eine tägliche Printausgabe sowie das Online Abonnement zum Vorzugspreis.

1.6 Vollabonnement Premium
Das Vollabonnement Premium kombiniert den Bezug eines Vollabonnements mit einem Onlineabonnement Premium. Der Kunde bezieht die tägliche Printausgabe, ein Onlineabonnement sowie einen TabletPC, der 24 Monate durch die Abonnementgebühr finanziert wird. Das Abonnement wird nur für Abonnenten, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, angeboten. Der Erwerb des Tablet PCs ohne die Kombination mit einem Abonnement ist nicht möglich.
Es gelten des Weiteren die Bestimmungen aus den Punkten 1.4.1 1.4.5.

§ 2. Zugang
Mit der Anmeldung für digitale Abonnements entsteht ein Nutzungsvertrag. Hierbei kommt der Nutzungsvertrag mit dem Nutzer erst zustande, wenn dem Nutzer der Auftrag von Seiten der Mediengruppe Oberfranken bestätigt wurde oder durch Ausführung des Auftrages. Die Anmeldung erfolgt im Wege der Versendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet durch die Betätigung des Buttons Jetzt kostenpflichtig bestellen. oder durch schriftliche oder telefonische Bestellung (mindestens 7 Werktage vor dem gewünschten Starttermin). Bei Eingabefehlern werden die eingegebenen Daten vor übersendung erneut angezeigt. Es besteht das Recht, Anmeldungen - ohne Angabe von Gründen - abzulehnen.

§ 3. Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Nutzungsvertrages ausgewiesenen Preise laut Preisliste. Die Preise können in den jeweils gültigen Bestellformularen auf seinen Internet-Seiten eingesehen werden. Die Preise beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Im Falle des Kombinationsangebotes (Abonnement Printausgabe und digital zum Vorteilspreis) kommen zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze zum Tragen, der reguläre Mehrwertsteuersatz in Höhe von derzeit 19% für das digitale Abonnement und der ermäßigte Steuersatz in Höhe von derzeit 7% für die Lieferung der gedruckten Zeitung. Der Nutzer trägt die Kosten für den Zugang zum Internet und die Verbindungsgebühren.

2. Kunden, die ein tägliches, zeitliches unbefristetes Abonnement einer Printausgabe beziehen (unbefristeter Abovertrag mit Kündigungsrecht), erhalten das Online-Abonnement zum Vorteilspreis. Dieses Angebot gilt nicht für Bezieher eines Teil-, Kurz- oder Probe-Abonnements. Die Preise für digitale Abonnements beinhalten die derzeit gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.

3. Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert: Bankeinzug oder Rechnung. Der Abonnementpreis ist ohne Abzug spätestens bis 10 Tage nach Rechnungserhalt für den laufenden Bezugszeitraum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zahlung ist der Zahlungseingang.

4. Mit dem Zugang zu einem digitalen Abonnement ist ein dauerhaftes Nutzungsrecht für den abgeschlossenen Abonnementzeitraum verbunden. Ein zeitweiliges Unterbrechen ist ausgeschlossen. Es ist somit auch keine Erstattung von Abonnementgebühren möglich. Die Abonnementgebühren sind im Voraus zu entrichten und sofort zur Zahlung fällig.

5. Erhöht die Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG während des Bezugszeitraums das Bezugsentgelt, so ist der neue Bezugspreis ab dem angegebenen Zeitraum gültig. Zur Bekanntgabe der Bezugspreiserhöhungen genügt die einmalige Ankündigung auf dem Internetportal www.infranken.de. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der vorausbezahlte Abonnementpreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Der Kunde hat im Falle einer Bezugspreiserhöhung das Recht, den Vertrag zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder, sofern eine solche nicht vereinbart wurde, mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

6. Sobald und solange der Bezieher sich im Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, den Zugang zum digitalen Abonnement einzustellen. Leistet der Abonnent keine fristgerechte Zahlung, wird die Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG ihn unter Fristsetzung mahnen. Sofern auf diese Mahnung nicht gezahlt wird, steht es dem Verlag frei, Maßnahmen der Rechtsverfolgung vorzunehmen und insbesondere ein Inkassobüro mit der Rechtsdurchsetzung zu beauftragen. Die Kosten der Rechtsdurchsetzung kann der Verlag neben den rückständigen Forderungen geltend machen.

§ 4 Urheberrechte
Eine über § 5 hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen, usw., der in elektronischer Form vertriebenen Zeitung (E-Paper), insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung, unabhängig, auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung, z.B. in Inter- oder Intranets, ist unzulässig und strafbar. Die Nutzung des EPaper ist ausschließlich zu privaten Zwecken zulässig. Eine Weitergabe der E-Paper-Inhalte an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.

§ 5. Nutzung
1. Die digitale Ausgabe ist für Nutzer des E-Paper in der Regel während des Erscheinungstages ab ca. 6 Uhr morgens über das Internet abrufbar. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Ausgaben der letzten 2 Wochen durch den Nutzer abgerufen werden. Der Download ist ausschließlich zur eigenen Nutzung gestattet. Die Weitergabe und / oder Vervielfältigung an Dritte ist nicht erlaubt.

2. Soweit der Nutzer Inhalte oder Daten des E-Papers unabhängig von dem Trägermedium und dem technischen Format gespeichert hat, so verpflichtet er sich ausdrücklich, diese Daten innerhalb von einer Wochen nach dem Erscheinungstermin der jeweiligen Ausgabe des E-Papers zu löschen. Abweichungen hiervon müssen schriftlich beantragt werden. Eine Weitergabe von Inhalten des E-Papers an Dritte untersagt.

3. Die Nutzung des E-Paper ist unabhängig vom Erwerb eines Abonnements des Printmediums. Die Anmeldedaten des Nutzers (Kundennummer und Passwort) dienen der Legitimation beim Log in und sind sorgfältig zu verwahren und nicht an Dritte weiter zu geben. Der Zugang zum digitalen Abonnement kann aufgehoben werden, wenn durch Verschulden des Nutzers ein Missbrauch der Zugangsdaten, insbesondere aus den vorstehend genannten Gründen oder durch die Weitergabe der Inhalte des digitalen Abonnements an Dritte erfolgt. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Es wird vorbehalten, eventuell hieraus entstehenden Schaden geltend zu machen.
Im übrigen besteht die Berechtigung jeden Nutzungsvertrag einseitig zu kündigen bzw. weitere Nutzungsentgelte geltend zu machen, wenn ein Missbrauch der Zugangsdaten durch den Abonnenten erfolgt.

§ 6. Leistungsstörung
1. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um den Zugang zum E-Paper 24 Stunden/Tag und die gesamte Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten.

2.Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen der digitalen Ausgaben aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.

3. Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden.

4. Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte.

5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags.

§ 7. Beendigung des Vertrages, Widerrufsrecht
Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, im übrigen durch Kündigung. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abonnements weitergeführt. Erhöhungen des Bezugspreises entbinden nicht von der Abnahmepflicht (Widerspruch zu § 3 Abs. 5). Kündigungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (per Brief, Fax oder Email). Ordentliche Kündigungen sind während einer vereinbarten Mindestbezugsdauer ausgeschlossen und im übrigen nur jeweils zum 5. eines Monats zum Monatsende möglich. Verspätet eingegangene Kündigungen können erst zum Ende des Folgemonats berücksichtigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Falle unberührt.
Nach der Anmeldung zur Nutzung des digitalen Abonnements steht dem Nutzer ein Widerrufsrecht von 4 Wochen zu. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen in Textform vorgenommen werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald die abonnierte, digitale Ausgabe mit den nach der erstmaligen Anmeldung zugewiesenen Zugangsdaten ein oder mehrmals genutzt wurde. In diesem Fall oder nach Ablauf der 4-wöchigen Widerspruchsfrist kann das digitale Abonnement jeweils bis 5. des Vormonats jeweils zum Monatsende bzw. zum Ende eines gewählten Vorauszahlungszeitraumes gekündigt werden.

§ 8. Datenschutz
Der Nutzername in Verbindung mit dem Passwort dient als Legitimation für das E-Paper-Abonnement. Das Passwort ist daher gut aufzubewahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden (Streichen, da bereits unter § 5 Abs. 3 enthalten).
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der digitalen Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Nutzer eingewilligt hat bzw. eine Rechtsnorm es anordnet oder erlaubt. Kundendaten werden nur nach der Maßgabe der Datenschutzerklärung gespeichert und verwendet.

§ 9. Salvatorische Klausel
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bedingung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.


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