Dienstag, 17. April 2012

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Solarenergie in Salzburg boomt: Angst um Ortsbild - Salzburger Nachrichten

Der geplante Wegfall der Bewilligungspflicht für Solar- und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden stößt auf Kritik bei Bürgermeistern und Feuerwehren. Sie fürchten um das Ortsbild und die Sicherheit bei Löschangriffen über das Dach.

Bisher durften Sonnenenergieanlagen auf Häusern nur ohne Bewilligung errichtet werden, wenn sie nicht mehr als 25 Prozent der Dachfläche ausgemacht haben und parallel zur Dachfläche errichtet wurden.

Der Vorschlag von Energielandesrat Sepp Eisl (ÖVP) sieht vor, dass die Flächenbeschränkung wegfällt und dass die Anlagen auch hochgestellt werden dürfen, ohne dass dafür eine Bewilligung nötig ist. Das soll nicht nur für Dächer, sondern auch für Fassaden gelten.

Die Pinzgauer Bürgermeister wandten sich in einer Resolution an Eisl und fordern, dass für Anlagen ab 500 Quadratmetern eine baurechtliche und naturschutzrechtliche Verhandlung gesetzlich verankert wird. Für Kleinanlagen sei die Neuregelung zu begrüßen, aber Anlagen müssten optimal ins Ortsbild eingepasst werden.

Die Pinzgauer Bürgermeister fordern unter anderem, dass die Anlagen parallel zum First errichtet werden, dass der First nicht überragt wird und dass Anlagen auf Nebengebäuden, Fassaden, Balkonen und Neubauten mit der Baubehörde abgestimmt werden. Kritisch sehen sie auch, dass die Pflicht zur Anbringung parallel zur Dachfläche fallen soll. Sie fürchten eine gravierende Beeinträchtigung des Ortsbildes. Auch die Flachgauer Bürgermeisterkonferenz äußert ähnliche Bedenken.

Der Salzburger Landesfeuerwehrkommandant Leo Winter sagt, diese Anlagen seien eine Erschwernis. "Ist das ganze Dach voll, hat man eine zweite Dachhaut. Das erschwert die Zugänglichkeit und man muss die Anlage bei einem Dachstuhlbrand zerstören. Das kostet Zeit und der Schaden wird größer." Eine Gefahr für die Feuerwehr sei bei Photovoltaikanlagen der Strom. Sie fordert deshalb, dass es in den Häusern einen Hinweis auf eine solche Anlage geben muss, wo sie sich befindet und wie sie ausgeschaltet werden kann." Winter betont, dass die Feuerwehr natürlich nicht gegen die Sonnenenergie sei. Aber wenn es ein Gefährdungspotenzial gebe, müsse man sich darauf vorbereiten.

Silvester Schattauer, stellvertretender Innungsmeister der Salzburger Sanitärtechniker bei der Wirtschaftskammer, sagt, das Geschäft mit Sonnenenergie laufe seit ein, zwei Jahren sehr gut und werde weiter wachsen. Die Initiative des Landes sei ein zusätzlicher Anreiz. Vor allem, dass aufgeständerte Anlagen erlaubt werden sollen, freut die Branche. Schattauer: "Viele Dächer sind nicht südseitig und zu flach." Der Kreis der Hausbesitzer, für die Sonnenenergie infrage kommt, würde enorm wachsen.

Franz Wieser, der Sprecher von Landesrat Sepp Eisl, sagt, das Thema solle am Montag im Arbeitsausschuss der Landesregierung behandelt werden. "Wir wollen die Novelle zum Baupolizeigesetz noch vor dem Sommer beschließen." Den Bedenken der Bürgermeister habe man Rechnung getragen. "Im neuen Entwurf gelten die höchstzulässigen Bauhöhen nun auch für Solaranlagen."

Ziel der Regelung sei es, die schon verbauten Flächen zu nützen, damit kein Grünland angetastet werde. "Lukrativ sind diese Anlagen auf Gebäuden nur, wenn sie halbwegs perfekt zur Sonne aufgestellt werden. Wir wollen den Bürgern hier möglichst große Freiheiten lassen und es soll unbürokratisch sein." Zum Ortsbildschutz sagte Wieser, die Gemeinden hätten die Möglichkeit, im Bebauungsplan sensible Zonen festzulegen, in denen die Bewilligungspflicht bestehen bleibe.

Für Photovoltaikanlagen auf der grünen Wiese gibt es in Salzburg keine Bewilligungspflicht, kritisiert Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener. Theoretisch könnte man die Landschaft zupflastern. "Ausgenommen sind nur Landschaftsschutzgebiete und Biotope. Diese Regelung ist überschießend liberal. Ich finde es nicht gut, wenn man die Landschaft mit solchen Anlagen zupflastert. Davor müssen die bestehenden Gebäude genützt werden." Auch hier wird an einer Gesetzesänderung gearbeitet. Anlagen auf der Wiese sollen raumordnungsrechtlich genehmigungspflichtig werden. Die Gemeinden müssen dann dafür eine Sonderfläche Energie widmen. Ab welcher Größe, wird noch diskutiert. Kleinanlagen im eigenen Garten werden davon nicht betroffen sein.


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