Solarenergie - Google NewsSolarenergie findet ihren Platz - Neue WestfälischeGericht deckt Formfehler auf / Kreis muss Anlage im Gewerbegebiet Dielingen genehmigen Stemwede/Minden. Die Verhandlung vor dem Mindener Verwaltungsgericht endete mit einem Vergleich, als Sieger fühlte sich aber ein Lemförder. Er kann im Gewerbegebiet Dielingen seine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage bauen. Der Kreis verpflichtete sich bei dem gestern geschlossenen Vergleich, dem Lemförder die "streitbefangene" Baugenehmigung zu erteilen. Für den Kreis und die Gemeinde bedeutete das eine Schlappe. Der Kreis Minden-Lübbecke hatte die Genehmigung für die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im März vergangenen Jahres abgelehnt. Gegen die Ablehnung klagte der Lemförder vor dem Verwaltungsgericht. Mehrheitlich hatte der Stemweder Rat im Herbst 2011 Biogas-Anlagen, Windräder und Freiflächen-PV-Anlagen im Gewerbegebiet Dielingen ausgeschlossen. Aus Sicht von CDU und FWG sollte das Gebiet für die Neuansiedlung von Unternehmen und damit für neue Arbeitsplätze freigehalten werden. Im Herbst 2011 wurde eine entsprechende Veränderungssperre mehrheitlich erlassen, und Anfang März dieses Jahres hatte der Rat mehrheitlich eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes "unter Berücksichtigung der Abwägungen" beschlossen. Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im Gewerbegebiet "In der Toplage" waren ausgeschlossen. Dabei gab es einen formalen Knackpunkt. Der sei der Gemeinde offenbar "durchgerutscht", sagte gestern Rolf-Lutz Weidemann, Vorsitzender Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts. "Wir sind auf der Suche nach dem Inhalt der Änderung." Was genau beschlossen worden sei, habe man nicht gefunden. Es fehle der "ausdrückliche Beschluss", den Bebauungsplan zu ändern. Diesen Beschluss habe man nicht finden können, weil er nicht erfolgt sei. Ein Satzungsbeschluss ist nach Auffassung der Verwaltungsrichter ein streng formaler Akt, Normen müssten präzise formuliert werden ? etwa was ausgeschlossen werden solle. Das aber hätten die Stemweder Ratsmitglieder nicht getan. Im Rats-Beschluss heiße es, es sei beabsichtigt, Biogas-Anlagen, Windräder und Freiflächen-PV-Anlagen auszuschließen. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts ist das aber nur eine Absichtserklärung. Im Beschluss hätte es heißen müssen, dass solche Anlagen ausgeschlossen sind. Es gelte daher der ursprüngliche Bebauungsplan, der solche Anlagen nicht ausschließe. Den vom Lemförder erhobenen Vorwurf einer Verhinderungsplanung durch die Kommune wollte Richter Weidemann allerdings auch nicht gelten lassen. Der Lemförder habe eine "risikobehaftete Investition" getätigt. Es sei zum ersten Mal passiert, dass bei einer Änderung des Bebauungsplanes die Planzeichnung nicht geändert worden sei, sagte Cord Hegerfeld vom Fachbereich Bauen der Gemeinde. Dass der Beschlussvorschlag fehlerhaft gewesen sei, das sei erst jetzt in der Nachbetrachtung deutlich geworden, erklärte Ralf Bode vom Bau- und Planungsamt des Kreises. Er habe das Grundstück von der Gemeinde gekauft und wolle nicht das gesamte Gewerbegebiet mit PV-Anlagen vollstellen, sagte der Lemförder. Sein Anwalt, Gernot Radau aus Vechta, zeigte sich von dem vom Gericht angeregten Vergleich überrascht. Er habe den Eindruck gehabt, "es solle auf Biegen und Brechen verhindert werden". zum Artikel... Für die Inhalte dieses Feeds ist alleine der jeweilige Autor/Anbieter verantwortlich. Die Inhalte stellen nicht die Meinung von RSS2Email dar. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Wenn Sie keine Emails mehr von uns erhalten wollen, gehen Sie bitte auf den Menüpunkt "Meine Daten". |
Freitag, 12. April 2013
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